Herzlich Willkommen

auf der Homepage der SPD Störnstein. Wir möchten Sie auf diesem Weg über unsere Aktivitäten informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen.

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Konrad Schell

Vorsitzender SPD OV Störnstein

 

31.08.2021 in Wahlen

Roter Standpunkt zur BT-Wahl Teil 2

 

Der Rote Standpunkt
zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Teil 2

Liebe Leserinnen und Leser, wie im Teil 1 unserer Ausgaben zur Bundestagswahl begonnen, wollen wir in dieser Ausgabe fortfahren, an weitere soziale Gesetzesinitiativen zu erinnern.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren
Wir wollen dieses Sozialgesetz, das bereits 2014 in Kraft getreten ist, nochmal ansprechen, weil es geradezu ein Paradebeispiel dafür ist, wie eine gute Gesetzesinitiative der SPD sich in der öffentlichen Meinung nur aufgrund des plakativen Titels „Rente mit 63“ ins Gegenteil verkehrt und der SPD auf die Füße fällt. Mit dem Gesetz wollte die SPD die belohnen, die mit ihrer langjährigen Arbeitsleistung zur Sicherung des Rentensystems beitragen. Dabei sind zwei Begriffe zu unterscheiden: „Langjährige Versicherte“, dazu zählen die, die mindestens 35 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, und „besonders langjährige Versicherte“, dazu gehören die, die mindestens 45 Beitragsjahre zusammen bekommen haben. Für beide Gruppen besteht seit 1. Juli 2014 die Möglichkeit der Frührente. Die Frührente gibt es aber nicht umsonst, sondern ist mit einer Rentenkürzung von 0,3% pro Monat vor der Regelaltersgrenze verbunden. Nicht so für die Gruppe der „besonders langjährigen Versicherten“. Sie können mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Es ist richtig, dass der Slogan „Rente mit 63“, mit dem dieses Gesetz bekannt gemacht worden ist, wörtlich nur für die Arbeitnehmer des Geburtsjahres 1952 und früher zutrifft. Für die nachfolgenden Jahrgänge in der Gruppe der „besonders lang jährig Versicherten“ erhöht sich pro Jahr der mögliche Renteneintritt um 2 Monate, d.h., für den Jahrgang 1953 ergibt sich mit 63 Jahren und 2 Monaten, für den Jahrgang 1954 mit 63 Jahren und 4 Monaten usw. der mögliche abschlagsfreie Renteneintritt.
Und schon sieht sich die SPD des Vorwurfs der Lüge ausgesetzt, weil ja die meisten trotz der 45 Beitragsjahre nicht mit 63 in Rente gehen können. Was die Kritisierer aber auch wissen müssten, dass inzwischen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des drohenden Defizits in der Rentenkasse das gesetzliche Renteneintrittsalter genauso schrittweise angehoben worden ist.
Fakt ist, dass jeder, der 45 Beitragsjahre (darin werden auch Kindererziehungs-, Pflegezeiten, Wehrdienst, soziales Jahr usw. angerechnet) beisammen hat, mindestens 2 Jahre vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen kann. Nutznießer von dieser Regelung sind Menschen, die schon als Lehrling mit 14 oder 15 Jahren ins Berufsleben eingetreten sind, also ein echtes Arbeitergesetz. SK

„Mütterrente“
Besser gesagt, handelt es sich um die Anrechnung von Erziehungszeiten für eine höhere Rente von Müttern. Fairer Weise müssen wir anerkennen, dass dies ein wichtiges Thema der CSU im BT-Wahlkampf 2013 war. Mit diesem Thema hatte aber die CDU/CSU im Koalitionsvertrag bei der SPD offene Türen eingerannt, weil Altersarmut oft die Frauen betrifft, da sie häufig ihr Berufsleben wegen Schwangerschaft, Kindererziehung und -betreuung unterbrechen müssen und somit geringere Rentenansprüche generieren als Männer. So hat Andrea Nahles schnell den entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der bereits im Mai 2014 den Bundestag passierte. Um was geht es in diesem Gesetz? Bis Juni 2014 galt in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die Kindererziehungszeit für ab 1. Januar geborene Kinder mit 3 Jahren, für vor 1992 geborene Kinder nur mit einem Jahr angerechnet wurde. Diese Ungleichbehandlung wollten die Koalitionspartner abmildern. Deshalb werden ab 2014 für vor 1992 geborene Kinder je 2 Kindererziehungsjahre angerechnet.
Unter Hubertus Heil wurde dann im Rentenreformpaket von 2019 noch ½ Jahr an anrechenbare Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder draufgesattelt. Ein Beispiel: Eine Frau hat 4 Kinder geboren, 1982, 1985, 1988 und einen Nachzügler 1993. Bei heutiger Gesetzeslage hat sie durch die Anerkennung der Kindererziehungszeiten 10,5 Rentenentgeldpunkte (1Kindererziehungsjahr entspricht 1 Rentenpunkt) dazugewonnen. Für die Kinder vor 1992 geboren ergeben sich 3 x 2,5 und für das 1993 geborene Kind 3 Rentenpunkte, d. h., bei 34,19 € pro Rentenpunkt erhöht sich der Rentenanspruch dieser Frau um 10,5 x 34,19 = 359 € pro Monat. Dieser Betrag ist sicher kein adäquater Ausgleich der Leistung von Mütter, die 4 Kinder groß gezogen haben, aber für diese Frauen gewiss eine spürbare Aufwertung ihrer Rente. SK

Brückenteilzeit
Ein weiteres Gesetz, das wenig Beachtung gefunden hat, aber unseres Erachtens dem Zeitgeist und der Lebenshaltung der jüngeren Generation entspricht, ist das Brückenteilzeitgesetz. Man kann beobachten, dass für viele Arbeitnehmer, vor allem der jüngeren Generation, nicht mehr das Wichtigste die Karriere und „klotziges Verdienen“ ist, sondern die Vereinbarkeit von privater Lebensgestaltung, Familie, Hobbys usw. mit dem Beruf. „Work-life-balance“ ist heute die Zauberformel, der die Personalabteilungen guter Unternehmen versuchen gerecht zu werden. Mit den verschiedensten Arbeitszeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten, Home office, Gewährung vorübergehender Auszeiten usw., kämpfen die großen Firmen angesichts des Facharbeitermangels um die besten Kräfte auf dem Arbeitsmarkt.
Diesen Trend greift die SPD mit dem Brückenteilzeitgesetz (Jan. 2019) auf. Es besagt: Arbeitnehmer können für einen Zeitraum zwischen 1 und 5 Jahren die Arbeit in Teilzeit beantragen und kehren danach automatisch in die Vollzeitstelle, bzw. ihre vorherige Arbeitszeit zurück. Dieser zweite Teil des Gesetzes war der SPD sehr wichtig, da hiermit der sogenannten Teilzeitfalle entgegengewirkt wird.
Wir meinen, die Arbeitszeit zu reduzieren ohne Angst um die Vollzeitstelle haben zu müssen, ermöglicht den Menschen die unterschiedlichen Lebenssituationen zu vereinbaren, sei es die „Mehrzeit“ zu nutzen für außerbetriebliche Fortbildung, für vorübergehende Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, oder sei es, sich einfach für sich selbst mal Zeit zu nehmen – in der Balance zu bleiben. Allerdings gilt diese Regelung nur für Betriebe, die mehr als 45 Beschäftgte haben. SK

Die Abschaffung des Soli
Ab Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag größtenteils abgeschafft. Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler – nach Berechnung des Finanzministeriums sind dies 90% – zahlen keinen Soli mehr. Für weitere 6,5%, die sich mit ihrer zu zahlenden Lohn-, bzw. Einkommenssteuer über 16956 € für Alleinstehende und über 33.912 € für Verheiratete befinden, wird der Soli gestaffelt von 0 bis 5,5 % eingefordert. Nur 3,5 %, die entsprechend sehr hohe Einkommen beziehen, d. h., das zu versteuernde Einkommen über 96.820 € bei Alleinstehenden, bzw. 193.641 € bei Verheirateten liegt, zahlen nachwievor den vollen Satz von 5,5%. Konkret in Einwohnerzahlen heißt dies: 33 Mio. steuerpflichtiger Bürger sind vom Soli komplett, 2,5 Mio. teilweise befreit, und nur 1,3 Mio. Bürger müssen weiterhin den vollen Solizuschlag zahlen.
Mit Abschaffung des Soli, Erhöhung des Kindergeldes, höherer Grundfreibeträge und Ausgleich der kalten Progression handelt es sich lt. Finanzministerium um die größte Steuersenkung der Geschichte zu Gunsten von Familien und kleinen und mittleren Einkommen. Dass sich die SPD durchgesetzt hat, und der Soli für die 10% Spitzenverdiener belassen wird, ist sozial gerecht, denn die Einkommensentwicklung der Topverdiener ist in den letzten 20 Jahren deutlich stärker als das Durchschnittseinkommen gestiegen. Angesichts der sich weitenden sozialen Kluft ist es mehr als fair und gerecht, dass „starke Schultern mehr tragen“. –Das ist Solidarität – (um beim Begriff zu bleiben). SK

Nächste Ausgabe 10. September

25.08.2021 in Wahlen

Roter Standpunkt zur BT-Wahl Teil 1

 

Der Rote Standpunkt
zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Teil 1

Der RS im neuen Outfit – Danke, Alfred!
Mit dieser Ausgabe erscheint unser „Roter Standpunkt“ in einer neuen Aufmachung. Im RS äußert sich der SPD-Ortsverein nun schon seit 33 Jahren in unregelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.
Im Internet- und Handy Zeitalter sind Updates an der Tagesordnung. Auch wir in der Vorstandschaft der SPD waren der Meinung, dass das Erscheinungsbild unseres Informationsblatts nicht mehr zeitgemäß sei. Was ist da nahe liegender, da wir mit Alfred Hertrich einen renomierten Graphiker in unseren Reihen wissen, ihn zu bitten, das Layout des „Roten Standpunkts“ neu zu gestalten. Herr Hertrich hat spontan zugesagt und hat unentgeltlich, wie auch schon bei unserem Wahlkampf-Flyer zur letzten Kommunalwahl, das Layout des „Roten Standpunkts“ aufgemöbelt. Besonders freut es uns, dass uns Herr Hertrich das Kirche-Schlossberg-Motiv in stilisierter plakativer Form, wie hier abgebildet, überlassen hat.
Trotz eines ansprechenden Erscheinungsbilds bleibt der Inhalt das Wichtigste. Und hier sind wir alles andere als antiquiert. Wir bemühen uns um Informationen und Fakten, halten aber nicht mit unserer Meinung hinter dem Berg, weil der Titel „der rote Standpunkt“ für uns Programm ist, d. h., das, was hierin geäußert wird, ist die Meinung der SPD Störnstein.

Quo vadis, SPD?
Wohin geht die SPD? In einigen Wochen ist BT-Wahl und es wird sich zeigen, ob die SPD noch eine gewichtige politische Kraft in der BRD sein wird oder in die Bedeutungslosigkeit  abgleitet. Den Grund für den beschleunigten Niedergang in der Wählergunst der letzten Jahre sehen viele der SPD-Mitglieder in der Teilnahme an den Großen Koalitionen der vergangenen Legislaturperioden. Dies ist aber sicher nur die halbe Wahrheit. Das Dilemma der SPD begann in der zweiten Amtsperiode der Kanzlerschaft Gerhard Schröders, nämlich mit der Umsetzung der „Agenda 2010“ in den Jahren 2003 – 2005. Das Dilemma bestand darin, dass ein SPD-Bundeskanzler aus Verantwortung für das Land anders agieren musste als ein SPD-Parteivorsitzender.
Damals war die BRD das Sorgenkind in Europa: 5 mal in Folge (von2001 – 2005) hat die Bundesrepublik Deutschland die Stabilitätskriterien (Mastrichtvertrag 1992) mit einem  jährlichen Haushaltsdefizit von größer 3% des Bruttoinlands-produkts gerissen und hatte über 5 Millionen Arbeitslose. Bundeskanzler Schröder verlangte mit den Worten: „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen“ von den Deutschen alles ab.
Tatsächlich bewirkte die Agenda 2010 mit der unsäglichen Hartz IV-Gesetzgebung, dass viele Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten und Deutschland auf europäischer Ebene wieder gut dasteht. Aber der Preis war hoch. Man kann heute feststellen, dass die Kluft zwischen Arm und Reich sich vergrößert, die Minijobs und der Niedriglohnsektor angewachsen sind und Leiharbeit und unbefristete Arbeitsverhältnisse zugenommen haben. Für die SPD hat dies zu einem drastischen Mitglieder- und Wählerstimmenverlust aus dem originären SPD-Klientel der Arbeiterschaft und sozial Schwächeren geführt. Das ist die Tragik dieser ältesten Partei Deutschlands, dass sie sich in ihrer stolzen Geschichte nie vor der Verantwortung gedrückt hat, nicht in der NSZeit, als sie 1933 als einzige Partei im Reichstag (die kommunistischen Abgeordneten waren bereits alle verhaftet) gegen das Ermächtigungsgesetz Hitlers stimmte, nicht unter der Kanzlerschaft Schröders, als mit einer schmerzlichen Strukturreform die Gesundung des Staatshaushalts gelungen ist, und auch nicht 2018, als sich die FDP aus der Verantwortung stahl.
Auch in unserem Ortsverein waren und sind die Meinungen für oder gegen die Große Koalition geteilt. Im Nachhinein ist festzustellen, dass der Eintritt in die Große Koalition richtig war, weil nur im Regierungshandeln für die Bürger etwas bewirkt werden kann. Und dies hat die SPD mit den Koalitionsverträgen, die deutlich die Handschrift der SPD tragen, getan. Zwar wehren sich die Wirtschafts- und Industrieverbände vehement, etwas von der gewonnenen Flexibilität aus Leiharbeits-, befristeten Arbeitsverträgen und Niedriglohnsektor wieder abzugeben, aber das SPD geführte Resort „Arbeit und Soziales“ hat in den vergangenen Legislaturperioden gute Arbeit geleistet und den Sozialabbau in Folge der Hartz IV-Gesetzgebung größten Teils korrigiert. Unseres Erachtens spiegeln die Umfrage-Ergebnisse in keinster Weise die gute Arbeit der SPD in der Regierung wider. Warum ist das so? Als Erklärung können wir nur eine zunehmende Haltung der Bürger aus-machen, die Verbesserungen im Sozialsystem als etwas Selbstverständliches ansehen. Aber nichts ist sebstverständlich !! Alles muss erkämpft und erstritten werden!! Deshalb ist die SPD so wichtig!!!
So wollen wir im Folgenden, bis zur BT-Wahl noch einmal die wesentlichen Verbesserungen, die von der SPD in den letzten Legislaturperioden auf den Weg gebracht worden sind, ins Gedächtnis rufen. Dabei beschränken wir uns hauptsächlich auf das Kernkompetenzgebiet der SPD, nämlich auf „Arbeit und Soziales“. SK

Der Mindestlohn
Die Berechtigung eines flächendeckenden Mindestlohns in einer hoch entwickelten Volkswirtschaft, wie die der BRD, wird heute nicht mehr bestritten. Er ist in den Köpfen der Menschen bereits als selbstverständlich verankert. Vergessen ist das lange Ringen und der ausdauernde, lange erfolglose Kampf der SPD um die Einführung des Mindestlohns. Während bei den meisten europäischen Nachbarn der Mindestlohn bereits Gesetz war, in Frankreich bereits seit 1950, war in Deutschland die Industrie- und Wirtschaftslobby mit ihren Verhinderungsbemühungen bei den konservativen Parteien erfolgreich. Was war das für ein Gejammer der Wirtschaft. Die Argumente waren immer die gleichen. Der Mindestlohn werde zu Verlust von Arbeitsplätzen führen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden. Im Nachhinein, nach Einführung des Mindestlohns, kann man feststellen, das nichts, absolut nichts davon eingetreten ist. Denn im November 2013 schaffte es die SPD, die schrittweise Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 € in den Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU zu vereinbaren. Andrea Nahles, damals Ministerin für „Arbeit und Soziales“ verankerte ab 1. Jan. 2015 für alle volljährigen Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 €, der inzwischen durch die Mindestlohnkommission mehrmals angehoben worden ist und z. Zt. bei 9,60 € steht. Die Einführung desMindestlohns bedeutete für ca. 4 Mio. Menschen, wie Friseurinnen, Küchenhilfen, Spülkräfte, Kellner, Kassenpersonal, Zeitungszusteller, Beschäftigten in Privathaushalten, Reinigungskräfte, Haushaltshilfen usw. spürbare Einkommensverbesserungen.
Mit dem Mindestlohngesetz hat die SPD dem Lohndumping einen Riegel vorgeschoben und für viele Bürger mehr Lohngerechtigkeit erreicht. Ziel ist es, dass der Mindestlohn das Existenzminimum sichern muss. Deshalb die Bestrebungen der SPD, den Mindestlohn in Rich tung 12 € zu bringen. Denn die beste Altersvorsorge sind gute Löhne, die eine auskömmliche Rente ergeben. SK

Fortsetzung folgt, nächste Ausgabe Ende August!

02.05.2018 in Ortsverein

Neuwahl beim SPD Ortsverein Störnstein

 

Der SPD-Ortsvorsitzende Johann Völkl tritt nach 22 Jahren an der Spitze einen Schritt zurück. Sein Nachfolger ist der Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Konrad Schell.

Den ganzen Bericht können Sie auf ONetz lesen: https://www.onetz.de/stoernstein/politik/spd-chef-johann-voelkl-hoert-nach-22-jahren-an-der-spitze-auf-konrad-schnell-neuer-chef-des-spd-ortsvereins-d1851061.html

29.04.2016 in Ortsverein

Uli Grötsch in SPD-Jahreshauptversammlung: Profil der SPD schärfen

 

Christina Weiß neue Kassiererin

Johann Völkl führt weiterhin die Sozialdemokraten in der Gemeinde. Christina Weiß hat den einzigen neu besetzten Posten inne. Sie kümmert sich um die Finanzen. Hans Simon bleibt der Vizevorsitzende, und Bianca Simon fungiert weiter als Schriftführerin. Martin Nagler ist Beisitzer. Konrad Schell und Boris Damzog prüfen die Kasse.

Bundestagsabgeordneter Uli Grötsch forderte, dass die SPD erkennbar sein müsse. "Das ist in der Großen Koalition nicht leicht. Wir haben aber trotzdem durch viele Themen unter Beweis gestellt, wo die großen Unterschiede liegen." Grötsch verwies auf den Mindestlohn und die Rente mit 63. Er verhehlte aber nicht, dass es in der Rentenpolitik eine radikale Umkehr brauche. "Die Altersarmut muss wirksam verhindert werden."

26.06.2023 in Kreistagsfraktion von SPD Kreisverband Neustadt WN

Bürgermeister Bernhard Stangl erläuterte der Fraktion Zahlen, Fakten und Projekte.

 

Einen eindrucksvollen Einblick in kommunalpolitische Themen der Stadt Pressath bekam die SPD Kreistagsfraktion.

Pressath. (eig) Im Sitzungssaal des Rathauses zeigte Bürgermeister Bernhard Stangl eine Fülle von Fakten der kommunalen Entwicklung auf. Von der Vorstellung neuer Mitarbeiter über einen Rekordhaushalt 2023 reichten die Ausführungen. Stolz zeigte sich das Gemeindeoberhaupt über die seit 13 Jahren konstanten Wassergebühren. Leicht steigend sei die Einwohnerentwicklung und auch leichte Steigerung bei den Geburten in der Stadt, bei einer rückläufigen Verschuldung.

Zahlreiche Baumaßnahmen wurden angegriffen und stehen in der Planung. Stangl zeigte die Planungen der Bahnhofstraße und des alten Obstgartens auf. Auch Rad- und Fußwege sollen neu entstehen. Alles seien Maßnahmen der Städtebauförderung. Abschließend zeigte der Bürgermeister auch noch Planungen eines neuen Baugebietes auf. Unter dem Begriff Zukunft gab es Einblicke in die Investitionen im Schulbereich, der Feuerwehr und der Planungen zum KiesiBeach und eines Nahwärmenetzes. Fraktionsvorsitzender Günter Stich dankte für diesen Einblick in die Stadt Pressath und gratulierte zu den erfolgreichen Projekten.

Eine wichtige Weichenführung für die zweite Hälfte der Legislaturperiode 2020/26 gab es innerhalb der SPD Kreistagsfraktion.  Die Geschäftsordnung sieht zur Hälfte der Periode eine Neuwahl der Fraktionsspitze vor. Einig waren sich alle „roten Rätinnen und Räte“ keine Änderung im Fraktionsvorstand bis auf weiteres vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Bürgermeister a.D. Günter Stich aus Floß weiter als Fraktionssprecher fungiert. Seine Stellvertreter bleiben Kreisrätin Lina Forster aus Eschenbach, Bürgermeister Markus Ludwig aus Störnstein und Bürgermeister a.D. Peter Lehr aus Eschenbach. Die Fraktionskasse betreut auch weiter stellvertretende Landrätin Margit Kirzinger aus Waidhaus.

Unsere Abgeordneten

Für Sie im Deutschen Bundestag
Uli Grötsch, MdB

Abgeordnetenbüro
Sedanstr. 13, 92637 Weiden i.d.Opf
Telefon: +49 961 33011
Telefax: +49 961 37397
E-Mail | Website


Für Sie im Bayerischen Landtag
Nicole Bäumler, MdL

Abgeordnetenbüro
Sedanstr. 13, 92637 Weiden i.d.Opf
Telefon: +49 961 33011
Telefax: +49 961 37397
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Für die Oberpfalz im Europäischen Parlament
Thomas Rudner, MdEP

Europabüro Oberpfalz
Richard-Wagner-Str. 4, 93055 Regensburg
Telefon: +49 941 297998-73
Telefax: +49 941 297998-75
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